Anfrage an den Landkreis

Am 10.03.2022 stellten unsere Anwälte eine Anfrage an den Landkreis. Gund hierfür war, dass bei der Antragsstellung alle drei Anlagen beantragt worden und der Bescheid offensichtlich nur die WE12 betrifft. 

Zitat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit E-Mail vom 28.02.2022 09:37 Uhr teilen Sie mit, „dass für die WEA BN 12 mit Bescheid vom 30. Dezember 2021 eine Genehmigung erteilt wurde“ Gegenstand unserer Einwendungen vom 07.09.2020 und vom 11.05.2021 war jedoch der Antrag der Fa. Boreas zur Errichtung dreier WEA. Eine verbindliche und vor allem aus dem Tenor ersichtliche Darlegung des rechtlichen Schicksals der beantragten beiden weiteren WEA (BN 11.1 und BN 13.1) enthält Ihr Bescheid vom 30.12.2021 (71-ra-2018-70393) ersichtlich nicht.

Bei dieser durch Ihr Verhalten verursachten unklaren Sach- und Rechtslage vermögen wir gegenüber unserer Mandantschaft eine seriöse rechtliche Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegenwärtig nicht vorzunehmen. Auch die Fertigung einer Kostennote ist infolge dieses Fehlers Ihres Bescheides vom 30.12.2021 nicht möglich. Bevor wir über das weitere Vorgehen unseres Hauses entscheiden, fordern wir Sie deshalb auf, rechtlich verbindlich darzulegen, dass der Antrag der Boreas hinsichtlich der beiden WEA 11.1 und 13.1 abgelehnt bzw. wie jener Teil des Antrags beschieden wurde und diese Klarstellung zu meinem Vorgang zu reichen.

Wegen des baldigen Ablaufs der Klagefrist und der deshalb zeitnah anberaumten Beratung unserer Mandantschaft haben wir uns für die Erledigung den Mittwoch, 16.03.2022 notiert. Darüber hinaus vermögen wir gegenwärtig nicht zu beurteilen, inwiefern die „Vervollständigung“ des Antrags der BOREAS vom 08.12.2021 infolge der abermals unterbliebenen Information weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfordert hätte. Auch diesbezüglich behalten wir unserem Hause alle Rechtsschutzmöglichkeiten vor.

Mit freundlichen Grüßen"