Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg

"Im Zuge der Kommunalisierung staatlicher Aufgaben hat das Land Sachsen-Anhalt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgaben der Regionalplanung übertragen und gleichzeitig bestimmt, dass sie diese Aufgaben in Regionalen Planungsgemeinschaften als Zweckverbände nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt erfüllen.

Die Hauptaufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaft ist die Aufstellung, Änderung und Ergänzung sowie die Forstschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Region Magdeburg sowie die Aufstellung von Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen." Zitat: www.regionmagdeburg.de

Unser Augenmerk liegt hier besonders auf den Vorrangsflächen, in denen Windkraftanlagen bevorzugt gebaut werden sollen. Diese Vorrangsflächen haben zum Ziel, eine Baubeantragung zu beschleunigen und erleichtern. 

In der Sitzung vom 29.09.2020 in Magdeburg, war unter anderem die Beschlussvorlage RV 07/2020 behandelt worden. In dieser geht es um den neuen Regionalen Entwicklungsplan im Entwurf 2. Hier sind auch die angedachten neuen Anpassungen an den Eignungsfeldern und Vorrangsflächen für Windenergie enthalten.

Diesen Entwurf wollen wir unter die Lupen nehmen. Es ist zu erwarten, dass die Vorrangsflächen im Dreieck Woltersdorf, Körbelitz und Büden erweitert werden sollen. Dies wäre dann für uns nicht hinnehmbar.

Nach unserer Bewertung, werden wir über den Stand informieren.