Teilnahme an der 11. Digitalen Sprechstunde des Umweltministeriums

Am 26.01.2021 fand die 11. digitale Sprechstunde des Umweltministeriums mit Fr. Dr. Dalbert statt. Das Thema dieser Sprechstunde war die Windenergie. (auf Facebook unter "MWU Sachsen-Anhalt" / 26.Jan. 2021 Minute 38:35 und 54:25 aufrufbar)

Fr. Dalbert ging als erstes auf das europäische Ziel ein, bis 2050 seinen Energiebedarf zu 100% aus erneuerbarer Energie abzudecken. Fr. Dalbert vertrat hier die Meinung, dies sei durchaus bis 2030 in Deutschland umsetzbar. Weiter ging Sie zu Beginn darauf ein, das der Bund die Vorgabe gestellt hat, für die Windenergie eine Fläche von 2% der gesamten Fläche der Bundesrepublik einzurichten. Dieses Gesamtziel wird dann auf die Bundesländer heruntergebrochen und so muss auch Sachsen- Anhalt 2% ihrer Fläche für Windenergie vorsehen und einplanen. Ca. 61% der erneuerbaren Energie in Sachsen-Anhalt, kommt bereits aus der Windkraft. 2.874 Windenergieanlagen (WEA) stehen aktuell in Sachsen-Anhalt. In den kommenden Jahren laufen 852 WEA (29%) aus der Förderung und werden in den kommenden 5 Jahren herausfallen.487 WEA von den 852, stehen außerhalb von Eignungsgebieten. In den Anfängen der Windenergie waren die Anlagen max. 100 Meter hoch und hatten eine Leistung von bis max. 2 Megawattstunden. Aktuell sind die Anlagen im Schnitt 132 Meter hoch und leisten ca. 3,7 Megawattstunden. In Zukunft sollen die Windenergieanlagen 166 Meter Nabenhöhe haben und bis zu 6 Megawatt.

In dieser digitalen Sprechstunde war es möglich, Fragen zu stellen. Thomas Lammich nutzte diese Möglichkeit und konnte zwei Fragen stellen, auf die auch geantwortet wurde.

1. Wie wird zukünftig mit den Entfernungen zwischen Wohnbebauungen und WEA umgegangen, wenn die Anlagen immer größer werden?

2. Wie wird zukünftig mit neuen Erkenntnissen, wie zum Beispiel den Belastungen durch den Infraschall, umgegangen.

Fr. Dalbert beantwortete die 1. Frage inhaltlich (kein Zitat) wie folgt:
"Die Abstände zu Ortschaften legt die regionale Raumplanungsgemeinschaft fest. Das machen nicht wir als Landesregierung... und hier sind keine Höhenbegrenzungen drin. Ich verstehe auch nicht, wo die Unterschiede liegen sollen, ob eine WEA 100 Meter oder 140 Meter hoch ist. Die visuelle Beeinträchtigung muss ja nicht in jedem Fall größer sein, wenn man hier die Strasse entlang fährt... Das Frauenhofer Instiut hat eine sehr tolle Software, mit der man simulieren kann, wie eine Windkraftanlage aussieht vom heimischen Sofa aus... dass man solche Dinge tatsächlich viel stärker dafür nutzt, um tatsächlich zu gucken, wie jetzt die visuelle Beeinträchtigung wirklich ist." Allein diese Antworten sind ein Schlag in Gesicht und beweisen, wie weit Entscheider vom wirklichen Leben entfernt sind. Fr. Dalbert schiebt die Zuständigkeit zu den Höhen zur REP... die Anlagen, die bei uns gebaut werden sind nicht 140 Meter, sondern werden 240 Meter hoch und wir "fahren nicht auf der Straße entlang" wenn wir sie sehen, sondern wir wohnen vor diesen Anlangen. Fr. Dalbert und damit die Landesregierung, möchte also mit einer Software feststellen, wie hoch die Beeinträchtigung wirklich ist. Wir wohnen hier... warum fragt man nicht die jenigen, die hier wohnen und die wirklich betroffen sind!

Fr. Dalbert beantwortete die 2. Frage inhaltlich (kein Zitat) wie folgt:
"Das ist richtig, da muß man sich aber mal die Forschung angucken, in wieweit der Infraschall überhaupt zu Beeinträchtigungen führt. Aber vielleicht gibt es da in der Forschung neuere Erkenntnisse, wo man mal gucken kann. Wir schauen mal, ob wir da etwas finden und stellen dies dann im Nachgang hier ein." 

Antwort im Nachgang (Zitat): "Sehr geehrter Herr Thomas Lammich,

Infraschall kann neben vielen anderen Quellen aus Natur und Technik durch Windenergieanlagen erzeugt und emittiert werden. Im Themenbereich Infraschall besteht jedoch nach wie vor Forschungsbedarf, sowohl grundsätzlich zu Infraschall als auch im Speziellen zu Infraschall durch Windenergieanlagen. 

Da die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung (Immissionen) deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen, können nach heutigem Stand der Wissenschaft Windenergieanlagen beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervorrufen. Auch die aktuelle Experimentalstudie des Umweltbundesamtes (UBA, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/publikationen/161128_uba_position_windenergiegesundheit.pdf) „Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen“ findet keinen Zusammenhang zwischen Infraschallgeräuschen um oder unter der Wahrnehmungsschwelle und akuten körperlichen Reaktionen, wohl aber eine Belästigungswirkung. Im Jahr 2021 beginnt aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen eine Langzeitstudie zu Infraschallauswirkungen. 

Für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz und dessen untergesetzliche Regelungen maßgeblich. Die Bewertung und Beurteilung von tieffrequenten Geräuschen erfolgt derzeit nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Eine weitergehende Regelung für den Bereich des Infraschalls besteht derzeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Social Media - Team"

Auch diese Antworten sind für uns schwer nachvollziehbar. Es gibt ausreichend Studien von namhaften Universitäten und z.B. der Charität Berlin. Selbst in Ärztezeitungen, wie z.B. dem "Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 6 | 8. Februar 2019", wird dieses Thema über vier Seiten ausgiebig behandelt! Der Rotmilan bekommt mehr Zuwendung im Bewertungsverfahren für die Baugehnehmigung von WEA, als der Mensch. Das muss sich ändern und hier ist die Politik gefragt.